DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT
82 3.2.3. Abweichende schriftliche Vereinbarungen der beteiligten Vereine sind möglich. Abweichende schriftliche Verein- barungen zwischen dem abgebenden Verein und dem Spieler sind ebenfalls möglich, jedoch dürfen die fest- gelegten Höchstbeträge nicht überschritten werden. [Nr. 3.3 unverändert] [Nrn. 4. – 7. unverändert] [§ 8 unverändert] § 9 Wegfall von Wartefristen beim Vereinswechsel von Amateuren [Nr. 1. unverändert] 2. Die Mitgliedsverbände können in folgenden Fällen die Wartefrist wegfallen lassen, ohne dass es zum Vereinswechsel der Zustimmung des abgebenden Vereins bedarf: [Nrn. 2.1 bis 2.5 unverändert] 2.6. Wenn Amateure nachweislich neun sechs Monate nicht mehr gespielt haben. Entsprechendes gilt für Vertragsspieler mit der Maßgabe, dass die Frist mit dem Ablauf des Vertrags, mit seiner ein- vernehmlichen Auflösung oder seiner wirksamen fristlosen Kün- digung beginnt. [Nr. 2.7 unverändert] [Nr. 3. unverändert] [§§ 10 – 12 unverändert]
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