DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

81 3. Spielberechtigung für Pflichtspiele 3.1. Abmeldung bis zum 30.6. und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31.08. 30.9. (Wechselperiode I) Der zuständige Mitgliedsverband erteilt die Spielberechtigung für Pflichtspiele ab Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis, jedoch frühestens zum 1.7., wenn der abgebende Verein dem Vereinswechsel zustimmt oder der aufnehmende Verein die Zahlung des in Nr. 3.2. festgelegten Entschädigungsbetrags nachweist, im Übrigen zum 1.11. Nach diesem Zeitpunkt bedarf es keiner Zustimmung des abgebenden Vereins. Nimmt ein Spieler mit seiner Mannschaft an noch ausstehenden Pflichtspielen nach dem 30.6. teil, und meldet er sich innerhalb von fünf Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs oder dem Ausscheiden seines Vereins aus diesem Wettbewerb ab, so gilt der 30.6. als Abmeldetag. Zur Fristwahrung genügt eine Fax- Mitteilung. Die Originalunterlagen müssen unverzüglich nach- gereicht werden. 3.2. Bei Ersatz der Zustimmung zum Vereinswechsel durch Zahlung einer Entschädigung bei Vereinswechseln von Amateuren (gemäß Nr. 3.1.) gilt Absatz 3, Satz 3, zweiter Halbsatz von Nr. 1.4. entsprechend. 3.2.1. Bei Abmeldung des Spielers bis zum 30.6. und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31.8. 30.9. kann die Zustimmung des abgebenden Vereins bis zum 31.8. 30.9 . durch den Nachweis der Zahlung der nachstehend festgelegten Entschädigung ersetzt werden. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Spiel- klassenzugehörigkeit der ersten Futsal-Mannschaft des aufnehmenden Vereins in dem Spieljahr, in dem die Spielberechtigung für Pflichtspiele erteilt wird. Bei einem Vereinswechsel nach dem 1.5. gilt die Spielklasse der neuen Saison. Die Höhe der Entschädigung beträgt: 1. Futsal-Spielklassenebene (Regionalliga) € 150,00 2. Futsal-Spielklassenebene € 50,00 Ab der 3. Futsal-Spielklassenebene € 25,00 3.2.2. Wechselt ein Spieler zu einem Verein, dessen erste Mann- schaft in einer niedrigeren Spielklasse spielt, errechnet sich die Entschädigung als Mittelwert der vorstehenden Beträge der Spielklasse der ersten Mannschaft des ab- gebenden und des aufnehmenden Vereins in der neuen Saison.

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