DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT
80 Antrag Nr.: 35 BETREFF: Futsal-Ordnung ANTRAGSTELLER: DFB-Präsidium, DFB-Spielausschuss ANTRAG: Der DFB-Bundestag möge beschließen, 1. die bestehenden Futsal-Richtlinien in den Rang einer Futsal-Ordnung zu überführen (vgl. Antrag zu neu § 6 Nr. 1. j) DFB-Satzung), 2. den Begriff „Futsal-Richtlinien“ durch den Begriff „Futsal-Ordnung“ zu ersetzen, 3. die §§ 7 Nr. 2. und 3., 9 Nr. 2., 13 Nr. 1. – 3. und 5., 15 Nr. 3. und 4., 16 Nr. 1., 25 Nr. 3. und 4. zu ändern und zu ergänzen, 4. die §§ 49 bis 61 der Futsal-Ordnung im Hinblick auf die Einführung der Futsal-Bundesliga neu zu erlassen. Futsal-Ordnung [Präambel sowie §§ 1 – 6 unverändert] § 7 Spielerlaubnis beim Vereinswechsel von Amateuren [Nr. 1. unverändert] 2. Wechselperioden (Registrierungsperioden im Sinne der FIFA) Ein Vereinswechsel eines Amateurs kann grundsätzlich nur in zwei Wechselperioden stattfinden: 2.1 Vom 1.7. bis zum 31.8. 30.09. (Wechselperiode I) 2.2. Vom 1.1. bis zum 31.1. (Wechselperiode II) 2.3. Ein Amateur kann sowohl in der Wechselperiode I als auch in der Wechselperiode II einen Vereinswechsel vornehmen, in der Wech- selperiode II jedoch nur mit Zustimmung des abgebenden Vereins. Antrag Nr. 35
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