DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

75 3. Von den zur Erfüllung der Verbandszwecke gespeicherten Daten kön- nen Name, Titel, akademische Grade, Anschrift, Geburtsjahr, Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnungen und eine Angabe über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe, der die Person angehört, insbesondere über die Vereinszugehörigkeit, unter Beachtung der datenschutzrecht- lichen Bestimmungen zu Werbezwecken im Interesse des Fußballs, insbesondere des DFB, seiner Mitgliedsverbände, der ihnen angehö- renden Vereine und deren Mitglieder, genutzt werden, soweit die Be- troffenen der Nutzung nicht widersprechen. 4. Um die Aktualität der gemäß Absatz 1 erfassten Daten zu gewährleis- ten, sind die Mitgliedsverbände und deren Vereine verpflichtet, Verän- derungen umgehend dem DFB bzw. ihrem Mitgliedsverband oder ei- nem vom DFB mit der Datenverarbeitung beauftragten Dritten mitzuteilen. 5. 3. Der DFB und von ihm mit der Datenverarbeitung beauftragte Dritte sind bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten an die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gebunden. Sie stellen insbesondere stellt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen durch angemessene und dem Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass die perso- nenbezogenen Daten durch geeignete technische und organisatori- sche Maßnahmen sicher verarbeitet werden, insbesondere vor der unbefugten Kenntnisnahme Dritter geschützt werden und ausschließ- lich die zuständigen Stellen Zugriff auf diese Daten haben. Dies gilt entsprechend, wenn der DFB ein Informationssystem gemeinsam mit anderen Mitgliedsverbänden nutzt und betreibt (Abs. 1, Unterabsatz 2) die Daten mit seinen Mitgliedsverbänden gemeinsam verarbeitet (Nr. 2., Satz 1) . Zugriffsrechte dürfen nur erteilt werden, soweit dies zur Erfüllung der Verbandszwecke notwendig oder aus anderen Gründen (insbesondere Absatz 3) datenschutzrechtlich zulässig ist. Der DFB und von ihm mit der Datenverarbeitung beauftragte Dritte achten darauf, dass bei der Datenverarbeitung schutzwürdige Belange der betroffe- nen Mitglieder berücksichtigt werden seine Mitgliedsverbände be- rücksichtigen im Rahmen jeder Verarbeitung personenbezogener Daten stets die schutzwürdigen Belange der Betroffenen .

RkJQdWJsaXNoZXIy OTA4MjA=