DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

73 Antrag Nr.: 32 BETREFF: § 53 DFB-Satzung ANTRAGSTELLER: DFB-Präsidium ANTRAG: Der DFB-Bundestag möge beschließen, § 53 Nrn. 2., 3. DFB-Satzung zu ergänzen: § 53 Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball Der Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball hat folgende Aufgaben zu erfüllen: 1. Die Förderung und Pflege des Frauen- und Mädchenfußballs, insbe- sondere Erarbeitung von Vorschlägen zu grundsätzlichen Fragen des Spiel- und Lehrgangsbetriebs und der Talentförderung sowie des Fut- sals als Wettkampfsport. 2. Leitung der Bundesspiele der Frauen und Juniorinnen und Erarbeitung des Entwurfs für den verbindlichen Rahmenterminkalender der Frauen und Juniorinnen für das Präsidium ; soweit Belange der Frauen- Bundesliga und/oder 2. Frauen-Bundesliga betroffen sind, in Ab- stimmung mit dem Ausschuss Frauen-Bundesligen . Weitere Zustän- digkeiten können insbesondere durch die DFB-Spielordnung, die DFB- Jugendordnung, das DFB-Statut für die Frauen-Bundesliga und die 2. Frauen-Bundesliga und die Durchführungsbestimmungen zur DFB- Spielordnung begründet werden. 3. Vertretung des Frauenfußballs im Spielausschuss sowie Vertretung des Mädchenfußballs im Jugendausschuss und in der Kommission Schul- fußball. Vertretung des Frauen- und Mädchenfußballs im Ausschuss Frauen-Bundesligen sowie im Ausschuss Beachsoccer, Freizeit- und Breitensport und in der Kommission Ehrenamt. 4. Vertretung des DFB in den in Frage kommenden Gremien. BEGRÜNDUNG: Der Antrag ist ein Folgeantrag zur Einführung des neuen DFB- Ausschusses Frauen-Bundesligen in § 52 DFB-Satzung. Aufgrund der auf den Ausschuss Frauen-Bundesligen übergehenden Kompetenzen sind in § 53 DFB-Satzung entsprechende Anpassungen erforderlich. Antrag Nr. 32

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