DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

72 Antrag Nr.: 31 BETREFF: § 50 Nr. 1. DFB-Satzung ANTRAGSTELLER: DFB-Präsidium, DFB-Spielausschuss ANTRAG: Der DFB-Bundestag möge beschließen, § 50 Nr. 1., Abs. 1 DFB-Satzung zu ergänzen: § 50 Kontrollausschuss 1. Der Kontrollausschuss ist dazu berufen, die Einhaltung der Satzung und Ordnungen des DFB, der Anti-Doping-Richtlinien, der Durchführungs- bestimmungen zur DFB-Spielordnung und der allgemeinverbindlichen Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielklei- dung, insbesondere der Vorschriften der DFL Deutsche Fußball Liga, des DFB-Statuts für die 3. Liga, des DFB-Statuts für die Frauen-Bundes- liga und die 2. Frauen-Bundesliga , der Futsal-Ordnung und der Ausbil- dungsordnung, zu überwachen und bei Verstößen nach Durchführung einer Voruntersuchung Anklage bei den zuständigen Rechtsorganen des DFB und der Mitgliedsverbände zu erheben. [Abs. 2. und 3. unverändert] [Nrn. 2. – 3. unverändert] BEGRÜNDUNG: Der Antrag ist ein Folgeantrag zur Änderung des § 6 Nr. 1. j) DFB-Satzung. Antrag Nr. 31

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