DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

71 Antrag Nr. 30 Antrag Nr.: 30 BETREFF: § 48 Nr. 2. Buchstaben a), d) und k) DFB-Satzung ANTRAGSTELLER: DFB-Präsidium, DFB-Spielausschuss ANTRAG: Der DFB-Bundestag möge beschließen, § 48 Nr. 2. Buchstaben a), d) und k) DFB-Sat- zung zu ändern und zu ergänzen: § 48 Spielausschuss [Nr. 1. unverändert] 2. Aufgaben a) Wahrnehmung der Aufgaben aus der DFB-Spielordnung, den Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung , und dem DFB-Statut für die 3. Liga , der Futsal-Ordnung und den Durchfüh- rungsbestimmungen zur Futsal-Ordnung , soweit sie nicht ande- ren Gremien zugeordnet sind. Weitere Aufgaben können durch die Statuten der DFL Deutsche Fußball Liga begründet werden; [Buchstaben b) und c) unverändert] d) Überwachung der Einhaltung der DFB-Spielordnung und der Fut- sal-Ordnung in den DFB-Mitgliedsverbänden und Beratung des DFB und seiner Mitgliedsverbände bei spieltechnischen Fragen des Lizenz- und Amateurfußballs; [Buchstaben e) – j) unverändert] k) Spielleitung der Futsal-Bundesliga und Förderung des Futsal s als Wettkampfsport [Nr. 3. unverändert] BEGRÜNDUNG: Der Antrag ist ein Folgeantrag zur Änderung der §§ 4 Nr. 1. g), h), 6 Nr. 1. j) DFB-Satzung.

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