DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

70 BEGRÜNDUNG: Mit dem dem Bundestag vorliegenden Antrag zu § 6 Nr. 3. DFB-Satzung soll klargestellt werden, dass der DFB im Rahmen seiner Zuständigkeit die aus der Wahrnehmung seiner Satzungszwecke (§ 4 DFB-Satzung) resultie- renden Rechte und Aufgaben auch auf eine Tochtergesellschaft übertra- gen kann. Die beantragten Änderungen der Buchstaben a), f) und h) von § 48 Nr. 2. nehmen diesen Ansatz konsequent auf und eröffnen auch inso- weit die Möglichkeit der Übertragung dieser Aufgaben auf eine Tochterge- sellschaft.

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