DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

65 Die Erfahrungen zeigen, dass es sich bei der Förderung des jungen Ehren- amtes um ein sehr nachhaltiges Programm handelt, da diese Personen- gruppe auch nach Erreichen der „Altersgrenze“ der ehrenamtlichen Tätig- keit auf Verbands-/Kreisebene erhalten bleibt. Zum Zeitpunkt der Erstwahl darf ein(e) Vertreter(in) der jungen Generation das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, es ist nur eine einmalige Wiederwahl möglich. Bei der Altersgrenze von 27 Jahren wird sich an der Definition für junge Menschen im SGB VIII orientiert, denn diesen Perso- nenkreis sollen die Vertreter(innen) der jungen Generation anschließend vertreten. Außerdem würde damit auch die Gruppe der aktiven Sportler stärker in die sie betreffenden Entscheidungsprozesse eingebunden, was bisher nicht der Fall ist. Im Seniorenbereich sind Spieler von 19 bis ca. 35 Jahren aktiv, in den Gremien ist sie aber unterrepräsentiert. Stellungnahme des Bundesjugendtags zu dem Antrag Nr. 26 zu § 47 Abs. 9 DFB-Satzung: Der DFB-Bundesjugendtag empfiehlt dem DFB-Bundestag bei einer Ge- genstimme und einer Enthaltung, dem Antrag zuzustimmen. Er gibt jedoch zu erwägen, beim Vertreter der jungen Generation im DFB-Jugendaus- schuss die Altersgrenze von 27 Jahren auch für die Wiederwahl nicht zu überschreiten.

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