DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

64 dium bestätigt. Die Vertreter(innen) der Vereine und Kapitalgesell- schaften der Frauen-Bundesliga und der 2. Frauen-Bundesliga können dort auch eine hauptamtliche berufliche Tätigkeit ausüben. Des Weiteren gehört dem Ausschuss für Frauen- und Mädchenfuß- ball zusätzlich eine vom Präsidium zu berufende Vertreterin der jun- gen Generation als ordentliches Mitglied an. Die Vertreterin der jun- gen Generation darf im Zeitpunkt ihrer ersten Berufung das 27. Le- bensjahr noch nicht vollendet haben. Eine einmalige erneute Beru- fung in dieser Funktion ist möglich, auch nach Überschreiten der Al- tersgrenze. 5. Dem Ausschuss für Beachsoccer, Freizeit- und Breitensport gehören als weitere Mitglieder eine Vertreterin des Ausschusses für Frauen- und Mädchenfußball und ein Vertreter des Jugendausschusses an. Dem Schiedsrichterausschuss gehört zusätzlich ein vom Präsidium zu berufender Vertreter der jungen Generation als ordentliches Mit- glied an. Der Vertreter der jungen Generation darf im Zeitpunkt sei- ner ersten Berufung das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die einmalige erneute Berufung in dieser Funktion ist möglich, auch nach Überschreiten der Altersgrenze. BEGRÜNDUNG: Dieser Antrag geht auf eine Initiative des Fußball-Verbandes Mittelrhein zurück. Mit den Ergänzungen wird die Aufnahme eines männlichen oder weiblichen „Vertreters der jungen Generation“ als weiteres ordentliches Mitglied in den Jugendausschuss und den Schiedsrichterausschuss sowie einer weiblichen Vertreterin der jungen Generation für den Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball beantragt. Im Bereich des FVM wird bereits seit 2001 auf die Einbeziehung von jungen ehrenamtlichen Mitarbeitern in seinen Verbands- und Kreisgremien ge- setzt, auf dem ordentlichen Verbandstag des FVM am 29. Juni 2019 wurde nunmehr die verpflichtende Wahl eines(r) Vertreters(in) der jungen Gene- ration in alle Gremien einschließlich der Rechtsorgane beschlossen. Auch im Bayerischen Fußball-Verband hat sich seit vielen Jahren bewährt, Ver- treter der jungen Generation (dort als sogenannte „U 30-Mitglieder“) in den Führungsgremien auf Verbands- und Bezirksebene in Wahlämtern vertre- ten zu haben. Durch die Implementierung eines(r) Vertreters(in) der jungen Generation in die ausgewählten Gremien auf DFB-Ebene wird die Partizipation junger Menschen erhöht. Deren Positionen und Einstellungen können hierdurch aktiv in die Gremien einfließen und geben jungen Menschen eine Stimme, gerade dann, wenn über ihre Belange diskutiert und entschieden wird.

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