DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT
62 Antrag Nr.: 25 BETREFF: § 47 Abs. 1 DFB-Satzung ANTRAGSTELLER: DFB-Präsidium ANTRAG: Der DFB-Bundestag möge beschließen, § 47 Abs. 1 DFB-Satzung um einen neuen Satz 2 zu ergänzen: § 47 Ausschüsse Aufgaben und Zusammensetzung: Die Ausschüsse erledigen die ihnen zugewiesenen Aufgaben eigenverant- wortlich nach dieser Satzung und den Ordnungen sowie nach den Vorga- ben des Präsidiums und des für den jeweiligen Ausschuss zuständigen Vi- zepräsidenten. Die Ausschüsse können die Wahrnehmung einzelner Auf- gaben oder Aufgabengebiete einem einzelnen Mitglied oder mehreren Mitgliedern übertragen. [Abs. 2 bis 9 unverändert] BEGRÜNDUNG: Mit dem Antrag wird klargestellt, dass die Ausschüsse im Rahmen ihrer ei- genverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung Aufgaben oder Aufgabenge- biete durch Geschäftsverteilung auf einzelne Ausschussmitglieder oder Ar- beitsgruppen aus mehreren Mitgliedern übertragen können. Antrag Nr. 25
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