DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

59 Antrag Nr.: 23 BETREFF: § 31 Nr. 4. DFB-Satzung ANTRAGSTELLER: DFB-Präsidium ANTRAG: Der DFB-Bundestag möge beschließen, § 31 Nr. 4. DFB-Satzung zu ändern: Vorstand § 31 Zusammensetzung, Wahl 1. Der Vorstand besteht aus a) den Mitgliedern des Präsidiums, b) den Präsidenten der Landes- und Regionalverbände, c) zwölf Vertretern der DFL Deutsche Fußball Liga. [Nrn. 2. und 3. unverändert] 4. Für die Bestätigung der Neubesetzung eines gemäß Nr. 1. b) auf der Präsidentschaft in einem Landes- oder Regionalverband beruhenden Vorstandsamts gilt § 34 Absatz 10 12 entsprechend. Im Übrigen gilt Nr. 2., Absatz 1. Mit der Bestätigung eines Nachfolgers endet das Amt eines Vertreters. Die DFL Deutsche Fußball Liga kann ihr Vorschlagsrecht bezüglich der Mitglieder gemäß Nr. 1. c) erneut ausüben, falls die dem ursprünglichen Vorschlag zugrunde liegende Funktion beendet ist; § 34 Absatz 11 12 findet entsprechend Anwendung. Mit der Bestätigung des neuen Vor- schlags endet das Amt des bisherigen Amtsinhabers. BEGRÜNDUNG: Der Antrag ist ein Folgeantrag zur Änderung des § 34 DFB-Satzung. Antrag Nr. 23

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