DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

49 3. Der DFB, seine Mitglieder, Spieler und Funktionsträger sowie die Ver- eine und Kapitalgesellschaften seiner Mitgliedsverbände sind der Ver- einsstrafgewalt der FIFA und der UEFA, die durch die in Nrn. 1. und 2. genannten Regelungen und Organentscheidungen einschließlich der Vereinssanktionen ausgeübt wird, unterworfen. Die Unterwerfung unter die Vereinsstrafgewalt von FIFA und UEFA erfolgt insbesondere, damit Verstöße gegen die vorgenannten Bestimmungen und Entscheidungen verfolgt und durch Sanktionen geahndet werden können. Der DFB hat Entscheidungen der FIFA und der UEFA, deren Umset- zung dem DFB als deren Mitglied aufgegeben ist, ohne inhaltliche Prüfung zu vollziehen. 4. Über weitere Mitgliedschaften bei anderen Organisationen entscheidet das Präsidium. Die Rechte des DFB und seiner Mitgliedsverbände aus dieser Satzung dürfen dadurch nicht berührt werden. 5. Die jeweils gültigen Bestimmungen des DFB, der FIFA und der UEFA sind im Internet wie folgt einzusehen: DFB: http://www.dfb.de FIFA: http://de.fifa.com UEFA: http://de.uefa.org Auf Anforderung bei der DFB-Zentralverwaltung können die zuvor genannten Bestimmungen in Textform übersandt werden. BEGRÜNDUNG: Die Änderungen in Nr. 1. von § 3 Satzung sind redaktioneller Natur. Mit den Anpassungen in Nrn. 3. und (neu) 5. von § 3 Satzung werden Vor- gaben aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20.09.2016 in dem Verfahren „SV Wilhelmshaven“ umgesetzt. Sie dienen der Erhöhung der Rechtssicherheit hinsichtlich der Umsetzung von Verbandsentschei- dungen und der Unterwerfung unter die Verbandsgerichtsbarkeit. Zudem soll die Transparenz durch Hinweis auf die Fundstellen der Verbandsstatu- ten im Internet verbessert werden.

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