DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

50 Antrag Nr.: 15 BETREFF: § 4 Nr. 1. g), h) DFB-Satzung ANTRAGSTELLER: DFB-Präsidium, DFB-Spielausschuss ANTRAG: Der DFB-Bundestag möge beschließen, § 4 Nr. 1. g) und h) DFB-Satzung zu ergänzen: § 4 Zweck und Aufgabe Zweck des DFB ist die Förderung des Sports. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: 1. die nachhaltige Führung und Organisation des Spielbetriebs. Im Vorder- grund steht dabei, [Buchstaben a) – f) unverändert] g) die Bundesliga und die 2. Bundesliga, die Frauen-Bundesliga und die 2. Frauen-Bundesliga, die 3. Liga, die Futsal-Bundesliga, die Deutsche Amateurmeisterschaft und die Junioren-Bundesligen (A- und B-Junio- ren), die B-Juniorinnen-Bundesliga sowie die Spiele um den DFB-Ver- einspokal der Frauen, Herren und Junioren als seine Vereinseinrichtun- gen zu organisieren, h) in Wettbewerben der Lizenzligen, der Frauen-Bundesligen, der Auf- stiegsrunde zur 2. Frauen-Bundesliga, der 3. Liga, der Aufstiegsrunde zur 3. Liga , der Futsal-Bundesliga, der Qualifikations- und Relegati- onsrunde zur Futsal-Bundesliga , der Deutschen Amateurmeister- schaft, der Junioren-Bundesligen (A- und B-Junioren), der B-Juniorin- nen-Bundesliga und der Spielklassen der Mitgliedsverbände die Deut- schen Fußballmeister, die Auf- und Absteiger, die Teilnehmer an den internationalen Wettbewerben sowie in überregionalen Pokal-Wettbe- werben deren Sieger zu ermitteln oder ermitteln zu lassen und die hierzu notwendigen Regelungen zu treffen, [Buchstaben i) – m) unverändert] [Nrn. 2. – 5. unverändert] Antrag Nr. 15

RkJQdWJsaXNoZXIy OTA4MjA=