DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

42 • Vermeidung von Nachteilen : Von allen möglichen Umsetzungswegen ist derjenige zu wählen, der bei gleichzeitiger Rechts- und Prozesssi- cherheit wirtschaftliche Nachteile durch die Gestaltung zulasten der für die ideellen Zwecke bereitstehenden Mittel bestmöglich vermeidet. Zentrales Element der zu ergreifenden Maßnahmen ist die weitestmögliche „Übertragung“ (untechnisch, über den konkreten Durchführungsweg ist noch zu entscheiden) von operativen Aufgaben im Rahmen der wirtschaf- tenden Geschäftsbereiche des DFB aus dem steuerbegünstigten DFB e.V. in eine hierfür besser geeignete und vom Gesetzgeber für wirtschaftliches Handeln auch intendierte Gesellschaftsform – beispielsweise die DFB GmbH. Hieraus ergibt sich eine konsequente Trennung von den unverän- dert im DFB e.V. verbleibenden originären und satzungsgemäßen ideellen Zwecken, die letztlich dessen gemeinnützigen Status begründen. Mit ge- sondertem Antrag soll hierzu in § 6 Nr. 3. der Satzung die Möglichkeit er- öffnet werden, Aufgaben des DFB durch Tochtergesellschaften ausüben zu lassen. Insbesondere folgende Bereiche sind nach vorstehenden Maßgaben (un- geachtet ihrer auch den Satzungszwecken dienenden Bedeutung) dem wirtschaftenden Bereich zuzuordnen und daher im Rahmen der Umsetzung des Bundestagsbeschlusses in den Blick zu nehmen: • der operative Betrieb der Nationalmannschaften sowie die Veranstal- tung der entsprechenden Heimländerspiele (inklusive Ticketing und Hospitality), • der operative Betrieb der Pokal-Wettbewerbe sowie die Veranstaltung der jeweiligen Finalspiele (inklusive Ticketing & Hospitality), • der operative Spielbetrieb der vom DFB verantworteten Spielklassen (3. Liga, Frauen-Bundesligen, Junioren/Innen-Bundesligen) und • die Entwicklung und der Betrieb der DFB-Akademie. Unabhängig vom Ergebnis der Prüfung des optimalen Umsetzungswegs unter Berücksichtigung der vorstehenden Eckpunkte soll durch einen an- gemessenen Ausbau der Aufsichtsgremien in den Tochtergesellschaften und Beteiligung externer Expertise mittels Änderungen der Gesellschafts- verträge die Überwachung im Rahmen der satzungsgemäßen Ordnung ins- besondere der folgenden Aspekte sichergestellt werden: • die Ordnungsgemäßheit der wirtschaftlichen Vorgänge • die Beachtung der steuerlichen Vorgaben • die Beachtung der Compliance • die Einhaltung der sportpolitischen Vorgaben an den wirtschaftenden Bereich.

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