DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

41 Präsidium und Vorstand des DFB e.V. haben sich daher in Grundsatzbe- schlüssen im Mai 2019 zu folgenden Grundzielen der weiteren organisato- rischen Veränderungen bekannt: • Optimierung der Transparenz und Effizienz der Abläufe, • Optimierung der Wirksamkeit von Kontrolle und Aufsicht, • Optimierung der Erfolge der wirtschaftlichen Tätigkeit, • Reduzierung der steuerlichen Risiken und Erhaltung der Gemeinnützig- keit, • Reduzierung der Haftungsrisiken von Organvertretern. 2. Umsetzung Da die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Strukturen bereits gegeben sind, besteht die Lösung darin, diese Strukturen zu nutzen und den in der Vergangenheit initiierten GmbH-Prozess nach eingehender rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Prüfung auf Basis der sich ergebenden Empfehlungen zielorientiert fortzusetzen und abzuschließen. Eckpunkte einer solchen Lösung sollen sein: • Steuerliche Risikominimierung : Erhaltung der Gemeinnützigkeit und der mit ihr verbundenen steuerlichen Situation zugunsten der gemein- nützigen Zwecke des DFB e.V., zugleich mit dem Ziel einer Optimierung der für die ideellen Zwecke des DFB zur Verfügung stehenden finanziel- len Mittel. • Verbesserung der Governance : Organisatorische bzw. prozessuale Trennung operativer, wirtschaftender Tätigkeiten (sowohl der aus- schließlich zur Mittelaufbringung durchgeführten Aktivitäten als auch der den Satzungszwecken dienenden, aber dem wirtschaftenden Be- reich zugeordneten Aktivitäten) vom ideellen Vereinsbereich und der Mittelverwendung zugunsten der Satzungszwecke im Rahmen der Sat- zungsordnung des DFB. • Sportpolitischer Vorrang : Sportpolitische Entscheidungen und die sportpolitische Steuerung bleiben unverändert den durch den Bundes- tag demokratisch legitimierten Vertretern, insbesondere dem Präsidium des DFB e.V., vorbehalten. • Haftungsabschirmung : Gewährleistung einer weitestmöglichen Haf- tungsabschirmung sowohl der Organisation als auch der Organvertreter des DFB e.V. in den besonders volumenreichen und damit haftungsge- fährdeten wirtschaftenden Bereichen. • Wirksamen Aufsicht : Gewährleistung einer wirksamen Aufsicht durch die hierzu gewählten Organe bzw. neu zu konzeptionierende Aufsichts- gremien (auch) unter externer Beteiligung in den Tochtergesellschaften.

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