DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

43 Da die vorzunehmenden Änderungen sich ausschließlich auf den rein operativen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb beziehen und alle diesen be- treffenden sportpolitisch relevanten Entscheidungen als in geeigneter Weise enumerativ zu fixierende Vorbehalte beim DFB e.V. verbleiben kön- nen, sind weder die Befugnisse und Aufgaben des Präsidiums betroffen, noch die Befugnisse und Aufgaben der sonstigen Gremien innerhalb des DFB e.V. Die Umsetzung der Maßnahmen soll, soweit unter Berücksichtigung aller steuerlichen und rechtlichen Prüfungen zweckmäßig, im Laufe des Jahres 2020, spätestens 2021 erfolgen. Das DFB-Präsidium soll daher neben der Prüfung auch zur Umsetzung der dann sich anbietenden Maßnahmen er- mächtigt werden.

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