DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT
33 Antrag Nr.: 10 BETREFF: § 55 DFB-Satzung ANTRAGSTELLER: DFB-Präsidium ANTRAG: Der DFB-Bundestag möge beschließen, § 55 DFB-Satzung neu zu fassen: § 55 Schiedsrichterwesen / Schiedsrichterausschuss Die Aufgaben im Schiedsrichterwesen innerhalb des DFB werden durch einen Schiedsrichterausschuss sowie eine Schiedsrichterführung für den Elitebe- reich wahrgenommen. 1. Schiedsrichterausschuss Der Schiedsrichterausschuss ist verantwortlich für die einheitliche Aus- richtung des Schiedsrichterwesens im DFB nach den Bestimmungen der Schiedsrichterordnung, unbeschadet der Zuständigkeit des Schiedsrich- ter-Elitebereichs. Der Schiedsrichterausschuss führt die notwendigen Abstimmungen mit dem Schiedsrichter-Elitebereich herbei. Der Schiedsrichterausschuss ist für die Schiedsrichterinnen und Schieds- richter der Frauen-Bundesliga, 2. Frauen-Bundesliga, A-Junioren-Bun- desliga, B-Junioren-Bundesliga, B-Juniorinnen-Bundesliga, der entspre- chenden Pokalwettbewerbe, der DFB-Länderpokalturniere sowie der Futsal- und Beachsoccer-Wettbewerbe des DFB zuständig. Innerhalb dieser Zuständigkeit verantwortet der Schiedsrichteraus- schuss sämtliche schiedsrichterrelevanten Aufgaben. Dies betrifft insbe- sondere: a) Ansetzung von Schiedsrichter-Teams und Schiedsrichter-Beobach- tern zu Spielen in den zuständigen Spielklassen und Wettbewerben, b) Veranstaltung von Qualifizierungsmaßnahmen für Schiedsrichter, Schiedsrichter-Beobachter, weitere Gremienmitglieder und Mitarbei- ter im Schiedsrichterwesen des DFB sowie seiner Mitgliedsverbände, c) Auslegung des deutschen Textes der international verbindlichen Spielregeln, soweit keine Zuständigkeit des Schiedsrichter-Elitebe- reichs nach Nr. 2. f) gegeben ist, d) Entwicklung und Förderung des Schiedsrichterwesens, insbesondere im Bereich Schiedsrichterinnen und in den Fußballvarianten (z.B. Fut- sal und Beachsoccer), Antrag Nr. 10
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