DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT
32 Frauen-Bundesliga bzw. 2. Frauen-Bundesliga in seinem Amt bestä- tigt. Dies gilt auch, wenn der/die Vereinsvertreter(in) seine/ihre Tä- tigkeit bei einem Verein/Kapitalgesellschaft der Frauen-Bundesliga bzw. 2. Frauen-Bundesliga beendet. 2. Aufgaben: a) Wahrnehmung der Aufgaben aus der DFB-Spielordnung, den Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung und dem DFB-Statut Frauen-Bundesliga und 2. Frauen-Bundesliga, soweit sie ausschließlich die Frauen-Bundesliga und 2. Frauen-Bundes- liga betreffen und nicht anderen Gremien zugeordnet sind; b) Mitwirkung bei der Erstellung des Entwurfs des verbindlichen Rahmenterminkalenders der Frauen und Juniorinnen für das DFB-Präsidium im Hinblick auf die Belange der Frauen- Bundesliga und 2. Frauen-Bundesliga; c) Förderung und Entwicklung der Frauen-Bundesliga und 2. Frau- en-Bundesliga; d) Begleitung von Entscheidungen zur strategischen Ausrichtung der Frauen-Bundesliga und 2. Frauen-Bundesliga; e) Weiterentwicklung der Richtlinien für das Zulassungsverfahren zur Frauen-Bundesliga und 2. Frauen-Bundesliga; f) Einbezug in TV- und Marketingaktivitäten der Frauen-Bundes- liga und 2. Frauen-Bundesliga; g) Stellungnahme zur Festlegung von Beiträgen und Spielabgaben in der Frauen-Bundesliga und 2. Frauen-Bundesliga; h) Einberufung und Leitung der Versammlungen der Vereine und Kapitalgesellschaften der Frauen-Bundesliga und 2. Frauen- Bundesliga, mindestens zweimal jährlich. BEGRÜNDUNG: Die Klubs der Frauen-Bundesliga und 2. Frauen-Bundesliga haben zur ei- genständigen Interessenwahrnehmung innerhalb des DFB und zur opti- mierten Außendarstellung die Installation eines Ausschusses Frauen- Bundesligen angeregt. Diesem Ansinnen wird mit der Einführung des § 52 Rechnung getragen. In Folge dessen gehen Kompetenzen des DFB- Ausschusses Frauen- und Mädchenfußball auf den Ausschuss Frauen- Bundesligen über, sodass auch hier entsprechende Anpassungen erfor- derlich sind.
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