DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT
34 e) Koordination von mitgliedsverbandsübergreifenden Themen des Schiedsrichterwesens, insbesondere in der Gewinnung und Erhaltung von Schiedsrichtern, Talentförderung sowie der einheitlichen Ausbil- dung der Schiedsrichter, f) Ergreifen von Maßnahmen gegen Schiedsrichter, die wegen der Lei- tung von Spielen nach Absatz 2 erforderlich werden, mit der sie der DFB beauftragt hat, g) Übernahme aller Aufgaben aus dem Bereich des Schiedsrichterwe- sens des DFB, die nicht ausdrücklich der Schiedsrichterführung für den Elitebereich zugewiesen sind und die nicht allein den Schieds- richter-Elitebereich betreffen; im Zweifel ist eine Abstimmung zwi- schen beiden Bereichen herbeizuführen. Näheres regelt die Schiedsrichterordnung. Dem Schiedsrichterausschuss gehören an: – der Vorsitzende, – je ein Vertreter des Norddeutschen Fußball-Verbandes, des Nord- ostdeutschen Fußballverbandes, des Fußball-Regional-Verbandes Südwest, des Westdeutschen Fußballverbandes sowie zwei Vertre- ter des Süddeutschen Fußball-Verbandes, – eine Verantwortliche für den Bereich Schiedsrichterinnen, – ein Lehrwart, – zwei Vertreter des Schiedsrichter-Elitebereichs, – bis zu zwei Vertreter der DFL Deutsche Fußball Liga, – ein weiterer Vertreter der Zentralverwaltung. Der Vorsitzende des Schiedsrichterausschusses wird aus den von den Re- gionalverbänden für den Schiedsrichterausschuss vorgeschlagenen Ver- tretern vom Bundestag gewählt. Der Vorsitzende berichtet bei Bedarf im Präsidium über Fragen des Schiedsrichterwesens innerhalb seines Zu- ständigkeitsbereichs. Die Vertreter der Regionalverbände werden auf Vorschlag des jeweiligen Regionalverbandes, der oder die Vertreter der DFL Deutsche Fußball Liga auf Vorschlag der DFL Deutsche Fußball Liga, der Vertreter der Zen- tralverwaltung sowie die Vertreter des Schiedsrichter-Elitebereichs auf Vorschlag des Generalsekretärs und die übrigen Mitglieder auf Vor- schlag des Ausschussvorsitzenden vom Präsidium berufen. Der Schiedsrichterausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung und be- schließt über die Geschäftsverteilung innerhalb des Ausschusses. Der DFB-Schiedsrichterausschuss tagt mindestens viermal im Jahr. 2. Schiedsrichter-Elitebereich Die Schiedsrichterführung für den Elitebereich, die Teil der Zentralver- waltung oder einer anderen Organisation des DFB ist, ist für die Schieds- richter der internationalen Listen, der Bundesliga, 2. Bundesliga, 3. Liga und des Vereinspokals der Herren (Elite-Schiedsrichter) verantwortlich.
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