DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

30 2. Aufgaben: a) Wahrnehmung der Aufgaben aus der DFB-Spielordnung, den Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung und dem DFB-Statut für die 3. Liga, soweit sie ausschließlich die 3. Liga betreffen und nicht anderen Gremien oder einer anderen Orga- nisation zugeordnet sind; b) Mitwirkung bei der Erstellung des Entwurfs des verbindlichen Rahmenterminkalenders (§ 16a Absatz 1, Nr. 5.) für das DFB- Präsidium im Hinblick auf die Belange der 3. Liga; c) Förderung und Entwicklung der 3. Liga; d) Begleitung von Entscheidungen zur strategischen Ausrichtung der 3. Liga; e) Weiterentwicklung der Richtlinien für das Zulassungsverfahren zur 3. Liga; f) Einbezug in TV- und Marketingaktivitäten der 3. Liga; g) Stellungnahme zur Festlegung von Beiträgen und Spielabgaben in der 3. Liga; h) Einberufung und Leitung der Versammlungen der Vereine und Kapitalgesellschaften der 3. Liga, mindestens zweimal jährlich. BEGRÜNDUNG: Die Klubs der 3. Liga haben zur eigenständigen Interessenwahrnehmung innerhalb des DFB und zur optimierten Außendarstellung die Installation eines eigenen Ausschusses 3. Liga angeregt. Diesem Ansinnen wird mit der Einführung des § 51 Rechnung getragen. In Folge dessen gehen Kompetenzen des DFB-Spielausschusses auf den Ausschuss 3. Liga über, sodass auch hier entsprechende Anpassungen erforderlich sind.

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