DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

28 § 33 [neue Fassung] Zusammensetzung, Wahl, Rechtsstellung [Absätze 1 bis 6 unverändert] Der Generalsekretär ist hauptamtlich tätig. Alle weiteren stimmberechtig- ten Mitglieder des Präsidiums sind haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätig. Haupt- oder nebenamtliche Präsidiumsmitglieder sind gegen Entgelt tätig. Ehrenamtliche Präsidiumsmitglieder können angemessene, auch pauscha- lierte Aufwandsentschädigungen für Zeitaufwand sowie Verdienstausfall erhalten. Die Einordnung einer Tätigkeit als Haupt-, Neben- oder Ehrenamt, die Festsetzung des Entgelts, der Aufwandsentschädigung bzw. der Vergü- tung, des Verdienstausfalls und weiterer Sachzuwendungen (Dienstwagen, Telefon etc.) erfolgen durch das Präsidium mit Zustimmung des Prüfungs- ausschusses der Revisionsstelle oder, sofern der Vorstand hierzu ein ge- sondertes Gremium bestellt, durch dieses. § 34 [neue Fassung] Aufgaben, Zusammentreten, Beschlussfähigkeit, Begnadigung [Absätze 1 bis 11 unverändert] Das Präsidium ist befugt, Mitglieder des Präsidiums und des Vorstands, der Rechtsorgane, des Prüfungsausschusses der Revisionsstelle, der Aus- schüsse und der Ethik-Kommission, die während der Wahlperiode aus- scheiden, zu ersetzen, in den Fällen des § 32 Nrn. 3. und 4. jedoch erst nach Rechtskraft der Entscheidung. Scheidet der Vorsitzende während der Wahl- periode aus, bestimmt das Präsidium zudem den Nachfolger. Das Präsi- dium kann die von ihm berufenen Mitglieder der Organe und Ausschüsse abberufen und ersetzen. [Absätze 13 bis 15 unverändert] BEGRÜNDUNG: Der Antrag ist ein Folgeantrag zur Änderung der §§ 45, 46 DFB-Satzung.

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