DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

27 [Nrn. 9. bis 11. unverändert] [§§ 26 bis 30 unverändert] Vorstand § 31 Zusammensetzung, Wahl [Nrn. 1. und 2. unverändert] 3. Die Mitglieder des Präsidiums sind im Vorstand auch dann stimmbe- rechtigt, wenn sie dem Präsidium nur mit beratender Stimme angehö- ren. Die Vorsitzenden der Ausschüsse, die Vorsitzenden der Rechtsor- gane, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses der Revisionsstelle sowie der Vorsitzende der Ethik-Kommission, die Direktoren, der Bun- destrainer und ein Vertreter der DFB-Mitarbeitervertretung nehmen an den Sitzungen des Vorstands mit beratender Stimme teil. Gleiches gilt für die vor dem 1. Oktober 2013 ernannten Ehrenvizepräsidenten. Der ständige Vertreter des Generalsekretärs nimmt an den Sitzungen des Vorstandes mit Stimmrecht teil. [Nr. 4. unverändert] § 32 Aufgaben, Zusammensetzung, Zusammentreten, Beschlussfähigkeit 1. Der Vorstand ist zuständig für die Beschlussfassung über den jährli- chen Haushaltsplan. Er behandelt die Berichte der Ausschüsse und der Mitglieder des Prüfungsausschusses Revisoren und berät die Mitglie- der des Präsidiums bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. [Nrn. 2. und 3. unverändert] 4. Mitglieder der Rechtsorgane und des Prüfungsausschusses der Revi- sionsstelle können bei grober Pflichtverletzung auf Antrag des Vor- standes vom Sportgericht ihrer Tätigkeit enthoben werden. Nr. 3. gilt entsprechend. [Nrn. 5. bis 7. unverändert]

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