DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

26 § 23 Kosten Die Kosten des Bundestags tragen: 1. Der DFB a) für das Präsidium und den Vorstand b) für die Mitglieder der Rechtsorgane, des Prüfungsausschusses der Revisionsstelle, der Ethik-Kommission und der Ausschüsse sowie für die Ehrenmitglieder. [Nr. 2. unverändert] § 24 Aufgaben des Bundestags [Nr. 1. unverändert] 2. Seiner Beschlussfassung unterliegen insbesondere: [Buchstaben a) und b) unverändert] c) die Wahl der Mitglieder des Prüfungsausschusses der Revisions- stelle und der Ethik-Kommission, [Buchstaben d) bis l) unverändert] [Nr. 3. unverändert] § 25 Tagesordnung Die Tagesordnung des Bundestags muss folgende Punkte enthalten: [Nrn. 1. bis 4. unverändert] 5. Bericht der Revisoren des Prüfungsausschusses , [Nrn. 6. und 7. unverändert] 8. Neuwahl bzw. Bestätigung des Präsidiums und des Vorstandes, der Rechtsorgane, der Ethik-Kommission und der Revisoren des Prüfungs- ausschusses ,

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