DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT
25 8. Die Wahl, Neuwahl, Bestätigung oder Berufung für ein Amt im Präsi- dium, im Vorstand, in den Rechtsorganen, im Prüfungsausschuss in der Revisionsstelle oder in den Ausschüssen ist nur bis zur Vollendung des siebzigsten Lebensjahres möglich. 9. Die Mitglieder der Rechtsorgane, Ausschüsse, des Prüfungsausschus- ses Revisionsstelle, der Ethik-Kommission und sonstigen Kommissio- nen des DFB sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Ihnen kann eine angemessene Entschädigung für ihren Sach- und Zeitaufwand gewährt werden. Die Entschädigung kann auch in Form einer Pauschale erfol- gen. Die Einzelheiten beschließt das Präsidium mit Zustimmung des Prüfungsausschusses der Revisionsstelle. [§ 20 unverändert] § 21 Zusammensetzung des Bundestags 1. Der Bundestag setzt sich zusammen aus: a) den Delegierten der Landesverbände b) den Delegierten der Regionalverbände c) den Delegierten der DFL Deutsche Fußball Liga d) den Mitgliedern des Präsidiums e) den Mitgliedern des Vorstands f) den Ehrenmitgliedern g) den Mitgliedern der Rechtsorgane, des Prüfungsausschusses der Revisionsstelle, der Ethik-Kommission und Ausschüsse. [Nrn. 2. und 3. unverändert] 4. Ehrenmitglieder, die Mitglieder der Rechtsorgane, des Prüfungsaus- schusses der Revisionsstelle und Ausschüsse (Nr. 1. g), die nicht über Nr. 2. stimmberechtigt sind, nehmen am Bundestag mit beratender Stimme teil. [Nrn. 5. und 6. unverändert] [§ 22 unverändert]
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