DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT
23 Prüfungsschwerpunkte und handelt das Honorar aus. Die Beauftragung erfolgt auf Weisung der des Revisionsstelle Prüfungsausschusses durch die Zentralverwaltung. Die Der Revisionsstelle Prüfungsausschuss ist berechtigt, den Prü- fungsauftrag bei Bedarf zu erweitern. Der Vorsitzende der des Revisionsstelle Prüfungsausschusses berich- tet dem Präsidium auf der Grundlage des Jahresprüfberichts des Wirt- schaftsprüfers. Bei bedeutsamen Investitionen und Projekten, die erhebliche Finanz- mittel erfordern, ist der Prüfungsausschuss sind die Revisoren anzuhö- ren. Dies gilt auch für Verträge, die erhebliche wirtschaftliche Bedeu- tung haben und zu einer längerfristigen Bindung führen. Die Der Revisionsstelle Prüfungsausschuss ist berechtigt, hierzu Empfehlun- gen abzugeben. Die Revisionsstelle nimmt die weiteren, ihr nach der Satzung zugewie- senen Aufgaben wahr. Im Rahmen dieser Aufgabenstellung führt die der Revisionsstelle Prü- fungsausschuss ihre seine Aufgaben selbstständig, weisungsfrei und eigenverantwortlich durch. Ihr Ihm sind alle für ihre seine Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Einsicht in die Akten zu gewähren. Der Dem Revisionsstelle Prüfungsausschuss steht es frei, die interne Revision und – nach Abklärung des Auftragsgegenstandes und der hierfür entstehenden Kosten – externe Spezialisten zur Unterstützung der Untersuchungen heranzuziehen. Die Der Revisionsstelle Prüfungs- ausschuss ist im Rahmen ihrer seiner Aufgaben zur Einholung der im Einzelfall zur Prüfung erforderlichen Informationen, zur Einsicht in die hierzu benötigten schriftlichen und elektronischen Unterlagen sowie zur Befragung von Betroffenen und Auskunftspersonen beim DFB und seinen Tochtergesellschaften berechtigt. Näheres kann die Finanzordnung regeln. BEGRÜNDUNG: Durch die Umbenennung der Revisionsstelle in Prüfungsausschuss soll dem Charakter des Organs besser Rechnung getragen werden. Des Weite- ren soll durch die Änderungen die Aufsichtsfunktion des Organs konkreti- siert und geschärft werden. Zudem erfolgt eine Klarstellung der Zuständig- keit in Abgrenzung zum Aufsichtsrat der DFB GmbH.
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