DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT
22 4. Vertraulichkeit Die Mitglieder der des Revisionsstelle Prüfungsausschusses sowie die sie ihn unterstützenden Mitarbeiter der Zentralverwaltung sind in Bezug auf ihre Tätigkeit in der dem Revisionsstelle Prüfungsausschuss zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet. Der Vorsitzende oder einer der Stellvertreter sind berechtigt, dem Präsidium oder ein- zelnen Mitgliedern des Präsidiums Auskunft zu geben. Soll dies durch einen der Stellvertreter erfolgen, ist der Vorsitzende vorab zu informie- ren. Er kann der Information einzelner Mitglieder des Präsidiums aus wichtigem Grund widersprechen. In diesem Fall hat der Vorsitzende selbst unverzüglich dem Präsidialausschuss Auskunft zu geben. Die Mitglieder der des Revisionsstelle Prüfungsausschusses unterzeichnen vor Beginn ihrer Tätigkeit eine Vertraulichkeitsverpflichtung. 5. Haftungsausschluss Die Mitglieder der des Revisionsstelle Prüfungsausschusses und die Mitarbeiter des Sekretariats sind – mit Ausnahme groben Verschuldens – von der persönlichen Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die den Revisionsstelle Prüfungsausschuss ent- stehen, freigestellt. § 46 Aufgaben Die Der Revisionsstelle Prüfungsausschuss prüft die Ordnungsmäßig- keit der wirtschaftlichen Verhältnisse des DFB e.V. . Hierzu soll sie er sich insbesondere befassen mit: - der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, - der Überwachung der Qualität und Unabhängigkeit der Ab- schlussprüfung, - der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, - der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, - der Wirksamkeit der Internen Revision, - der Wirksamkeit des Compliance-Systems. - der regelmäßigen Prüfung der Wirksamkeit des internen Kontroll- systems, des Risikomanagementsystems und der internen Revisi- onssysteme. Die Der Revisionsstelle Prüfungsausschuss berät den Schatzmeister und die Zentralverwaltung. Sie Er kann Empfehlungen und Vorschläge unterbreiten, insbesondere auch zur Gewährleistung der Integrität des Rechnungslegungsprozesses. Die Der Revisionsstelle Prüfungsausschuss wählt den unabhängigen und externen Wirtschaftsprüfer zur Erlangung eines Testats aus, das dem Bestätigungsvermerk im Sinne des Handelsgesetzbuchs ent- spricht. Sie Er definiert den Prüfungsauftrag, bestimmt gegebenenfalls
RkJQdWJsaXNoZXIy OTA4MjA=