DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT
21 hobenen Funktionen vergleichbarer Tätigkeitsfelder steht dieser Befä- higung gleich. 2. Sitzungen und Beschlussfassung Der Vorsitzende veranlasst die Einladung, legt die Tagesordnung fest und leitet die Sitzung. Die Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen sollen zwei Wochen vor der Sitzung an die Mitglieder versendet wer- den. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende zu einer außerordentli- chen Sitzung einladen, wobei die Frist mindestens eine Woche betra- gen soll. Die Sitzungen finden grundsätzlich in den Räumlichkeiten der Zentralverwaltung des DFB statt. Die Der Revisionsstelle Prüfungsaus- schuss hat kein eigenes Sekretariat. Der Generalsekretär stellt jedoch ausreichende personelle Ressourcen zur Erledigung der Sekretariats- bzw. administrativen Tätigkeiten sicher. Die Der Revisionsstelle Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei ihrer seiner Mitglieder vertreten sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Wer sich bei der Entscheidung in einem Interessenkonflikt befindet oder in einer Lage, die einen sol- chen bei objektiver Betrachtung befürchten lässt, hat dies unverzüg- lich unter Nennung des Grundes und Offenlegung des vollständigen Sachverhaltes dem Gremium anzuzeigen und nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil. Eine Stimmenthaltung zählt als Ab- lehnung ist unzulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Entscheidungen der des Revisionsstelle Prüfungsausschusses sollen in der Regel in Sitzungen getroffen werden, wobei Sitzungen auch in Form von Video- oder Telefonkonferenzen abgehalten werden können. In dringenden Fällen können Entscheidungen auch außerhalb von Sitzun- gen auf schriftlichem oder telefonischem Weg gefasst werden. Zur Regelung aller weiteren Fragen kann sich die der Revisionsstelle Prüfungsausschuss eine Geschäftsordnung geben. 3. Niederschrift und Dokumentation Über das Ergebnis jeder Sitzung wird eine Niederschrift angefertigt, die nach Freigabe durch den Vorsitzenden an die Mitglieder und den Leiter der internen Revision übersandt wird. Die außerhalb von Sitzungen ge- fassten Beschlüsse sind in einer Niederschrift zu protokollieren. Der Vorsitzende veranlasst durch geeignete personelle und bürotechnische Maßnahmen, dass alle Vorgänge und Entscheidungen im Zusammen- hang mit der Tätigkeit der des Revisionsstelle Prüfungsausschusses dokumentiert und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestim- mungen verarbeitet werden. Die jeweiligen Protokolle der Sitzungen können, sofern keine vertrau- lichen Gründe entgegenstehen, auch den Mitgliedern des DFB- Präsidiums zur Verfügung gestellt werden.
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