DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT
168 BEGRÜNDUNG: Der DFB als gemeinnütziger Verein unterliegt grundsätzlich keinen gesetz- lichen Rechnungslegungsvorschriften. Mit Blick auf die stetig gestiegenen finanziellen Transaktionen, Erträge, Aufwendungen und periodenübergrei- fenden Verpflichtungsgeschäfte des Verbandes hat die Komplexität des Zahlenwerkes ein Niveau erreicht, dem der DFB seit einigen Jahren mit ei- ner immer stärkeren Orientierung an den Rechnungslegungsvorschriften des HGB Rechnung trägt. Bis auf wenige Ausnahmen, die dem Anhang als Teil des Jahresabschlusses entnommen werden können, wendet der DFB diese Vorschriften bereits an mit dem Ziel, einen uneingeschränkten Prü- fungsvermerk der von der DFB-Revisionsstelle zu bestellenden unabhängi- gen Wirtschaftsprüfer zu erlangen. Die Wirtschaftsprüfer erwarten zu Beginn ihrer umfassenden Prüfungstä- tigkeiten die Vorlage eines vollständigen Jahresabschlusses mit den o.g. Bestandteilen, um die Prüfung im vorgegebenen Zeitrahmen effizient und vollumfänglich durchführen zu können. Der DFB kann die Vollständigkeit des Jahresabschlusses erst nach Vorlage aller rechnungslegungsrelevan- ten Vorgänge und Abrechnungen sicherstellen. Hierzu zählen u.a. auch die komplexen Abrechnungen unserer Sponsoren für Werbesachleistungen und Lizenzerträge sowie die Verrechnungen zwischen dem DFB e.V. und der DFB GmbH aus den Geschäftsbesorgungsverträgen. Hierzu bestehen vertragliche Vereinbarungen, die in aller Regel auf den 28.02. des Folge- jahres datiert sind. Wegen des erheblichen Einflusses dieser Abrechnungen auf die Zahlenwerke beider DFB-Gesellschaften, im Besonderen aber auf das des DFB e.V., kann eine vollständige Verarbeitung aller Informationen aus diesen Vorgängen in den Jahresabschluss erst frühestens Mitte/Ende März des Folgejahres sichergestellt werden. Damit liegt die Prüfbereit- schaft der Unterlagen Anfang April vor. Der Prüfungszeitraum beträgt grundsätzlich vier Wochen, soweit keine Sondersachverhalte die Prüfungs- tätigkeiten der beauftragten Prüfungsgesellschaft zusätzlich belasten. Um den gestiegenen Anforderungen und Umfängen der Erstellung des Jahresabschlusses sowie den notwendigen Prüfungsprozessen, zu denen auch die Befassung der DFB-Revisionsstelle mit dem Jahresabschluss zählt, ausreichend zeitlich Rechnung zu tragen, besteht die Notwendigkeit, die Vorlagefrist im DFB-Präsidium auf sechs Monate nach Abschluss des Ge- schäftsjahres zu verlängern.
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