DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

169 Antrag Nr.: 51 BETREFF: § 8 DFB-Finanzordnung ANTRAGSTELLER: DFB-Präsidium ANTRAG: Der DFB-Bundestag möge beschließen, § 8 DFB-Finanzordnung ersatzlos zu streichen: IV. Sonderregelung Lenkungskreis für den neuen DFB mit seiner Akademie § 8 Sonderbestimmungen für den Lenkungskreis Die organisatorischen, personellen, haushaltsmäßigen und wirtschaftli- chen Entscheidungen, die mit der Errichtung des neuen DFB mit seiner Akademie verbunden sind, werden durch einen vom Präsidium zu berufen- den Lenkungskreis getroffen. Der Lenkungskreis ist für die Aufstellung und den Vollzug des vom DFB-Präsidium zu verabschiedenden außerordentli- chen Haushaltsplans dieses Projekts verantwortlich. Nähere Regelungen sind vom Präsidium zu treffen; diese können, soweit es aus sachlichen oder personellen Gründen erforderlich ist, auch Abweichungen von der Finanz- ordnung oder anderen Ordnungen zulassen. Die Gesamtverantwortlichkeit des DFB ist zu gewährleisten. [Alt V. wird neu IV.] [Alt § 9 wird neu § 8] BEGRÜNDUNG: Mit der Empfehlung zum Planungs- und Errichtungsvertrag hat der Lenkungskreis (LK) zum neuen DFB und seiner Akademie plangemäß seine Tätigkeit beendet. Die Sitzung am 15. Februar 2019 war die letzte LK- Sitzung. Die zentrale Bauentscheidung ist im Rahmen des Planungs- und Errichtungsvertrages mit der Vergabe an Groß & Partner getroffen worden. Darüber hinaus entscheidet bei Bedarf die DFB-Geschäftsleitung beziehungsweise das Präsidium. Antrag Nr. 51

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