DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

166 § 7 Weiterer Auslagenersatz (1) Die Mitglieder von Organen, des Prüfungsausschusses der Revisions- stelle, der Ethik-Kommission und der Ausschüsse des DFB, hauptamt- liche Mitarbeiter, Spielerinnen und Spieler der Auswahlmannschaften sowie Dritte im Einzelfall haben grundsätzlich Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen, soweit sie Aufgaben des DFB wahrnehmen. (2) Das DFB-Präsidium erlässt unter Berücksichtigung der steuerlichen Re- gelungen auf Vorschlag des Schatzmeisters eine Honorar- und Vergü- tungsordnung. Der Prüfungsausschuss Die Revisionsstelle und die Ethik-Kommission sind hierzu zu hören. BEGRÜNDUNG: Der Antrag ist ein Folgeantrag zur Änderung der §§ 45, 46 DFB-Satzung. Die weiteren Änderungen in der Präambel sowie in § 6 Abs. 1 sind redakti- oneller Art.

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