DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

164 § 4 Aufgaben des DFB-Schatzmeisters [Absatz (1) unverändert] (2) Rechenschaftspflichten Der Schatzmeister ist für die Abwicklung aller finanziellen Angelegenheiten dem Präsidium gegenüber verantwortlich und auskunftspflichtig. DFB-Mit- glieder, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, hat der Schatzmeister dem Präsidium mitzuteilen. Der Schatzmeister berichtet dem Präsidium regelmäßig über den Stand des Haushaltsvollzugs. Nach Ablauf des Geschäftsjahres hat er innerhalb von vier Monaten dem Präsidium eine Übersicht über die Vermögensverhältnisse sowie die Auf- wendungen und Erträge abzugeben und zu erläutern. Er schlägt dem Prä- sidium Zuführungen zu und Entnahmen aus den Rücklagen vor. Darüber hinaus ist er halbjährlich dem Prüfungsausschuss der Revisions- stelle (§ 45 der Satzung) berichtspflichtig. [Absatz (3) unverändert] II. Prüfung der Haushaltswirtschaft § 5 Prüfungsausschuss Revisionsstelle Die Prüfung der Haushaltswirtschaft erfolgt durch eine n Prüfungsaus- schuss Revisionsstelle, dessen deren Zusammensetzung, Befähigung sei- ner ihrer Mitglieder und Aufgaben im Einzelnen in §§ 45, 46 der Satzung geregelt sind. Der Prüfungsausschuss Die Revisionsstelle kann sich im Einvernehmenmit dem Generalsekretär zur Erfüllung seiner ihrer Befugnisse hauptamtlicher Mitarbeiter der DFB- Zentralverwaltung im Sinne einer Innenrevision bedie- nen.

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