DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT
150 B. LIZENZEN, LIZENZVORSTUFEN UND ZERTIFIKATE I. Lizenzen 1. Allgemeine Bestimmungen a) Trainer-Lizenzen § 9 Allgemeines 1. Die Ausbildungsveranstaltungen zum Erwerb einer Lizenz werden grund- sätzlich als Abend-, Tages-, Wochenend- oder Wochenlehrgang abgehal- ten. Andere Ausbildungsformen (z. B. kombinierte Präsenz- und Fernlehr- gänge, blended learning oder e-learning-Module) sind in den jeweiligen Bereichen nur mit der Zustimmung der DFB-Kommission Qualifizierung oder des DFB-Lehrstabs zulässig. Die Anteile der e-learning-Module für die Ausbildungsgänge der 1. Lizenzstufe dürfen 30 LE nicht über- schreiten. [Nrn. 2. und 3. unverändert] 4. Fortbildungen erfolgen grundsätzlich in der vom Teilnehmer erworbe- nen höchsten Lizenzstufe. [Nr. 5. unverändert] § 10 Trainer-Lizenzen des DFB 1. Das Trainer-Lizenz-System des DFB ist stufenförmig aufgebaut. Ver- pflichtende Eingangsstufe ist die Trainer-C-Lizenz bzw. die Trainer-B- Lizenz des DFB. Nach der Trainer-B-Lizenz folgen die Stufen DFB-Elite- Jugend-Lizenz, Trainer-A-Lizenz bzw. Torwart-Trainer-A-Lizenz und als höchste Stufe die Fußball-Lehrer-Lizenz des DFB. [Nrn. 2. und 3. unverändert]
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