DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

149 § 3 Zuständigkeit für die Aus-, Fort- und Weiterbildung [Nr. 1. unverändert] 2. Der DFB ist zuständig für die Ausbildungsbereiche – Fußball-Lehrer, – Trainer mit A-Lizenz, – Trainer mit Torwart-A-Lizenz, – Trainer mit DFB-Elite-Jugend-Lizenz. Er wird bei der DFB-Elite-Jugend-Lizenz durch die Landesverbände unter- stützt. [Nr. 3. unverändert] 4. Die Landesverbände sind darüber hinaus zuständig für die in § 2 Nr. 1. b) genannten Ausbildungslehrgänge für – Teamleiter (Durchführungsbestimmung 13 12 ) Modul 1: Kinder Modul 2: Jugend Modul 3: Erwachsene Modul 4: Torhüter Modul 5: Freizeit- und Gesundheitssport 5. Der DFB und die Landesverbände sollen sind imBereich ihrer in den Nrn. 2. – 4. festgelegten Zuständigkeiten verpflichtet, die erforderliche Aus- und Fortbildung zu betreiben. [Nrn. 6. – 8. unverändert] [§§ 4 – 8 unverändert]

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