DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

130 § 55b Aufstieg in die 3. Liga 1. Für den Aufstieg in die 3. Liga können sich insgesamt bis zu vier Vereine der 4. Spielklassenebene sportlich qualifizieren und auf- steigen. Zweite Mannschaften von Lizenzvereinen sind mit Ama- teurmannschaften gleich zu behandeln. 2. Sportlich unmittelbar qualifiziert sind die Meister der regionalen Ligen Südwest und West. Ebenfalls unmittelbar sportlich qualifi- ziert ist jeweils ein Meister aus den übrigen drei regionalen Ligen, wobei jeweils im Wechsel eine andere der drei regionalen Ligen den dritten direkten Aufsteiger stellt. Welche der drei regionalen Ligen in welcher Spielzeit bzw. Reihenfolge über den direkten Aufsteiger verfügt, wird nach Anhörung des DFB-Spielausschus- ses durch das DFB-Präsidium festgelegt. Die Meister aus den bei- den jeweils verbleibenden regionalen Ligen ermitteln in zwei Auf- stiegsspielen den vierten Aufsteiger. Die Aufstiegsspiele werden mit Hin- und Rückspiel entsprechend § 46 Nr. 3. der DFB-Spielord- nung ausgetragen. Das Heimrecht in den Aufstiegsspielen wird jeweils vor Beginn der jeweiligen Spielzeit durch den Spielaus- schuss ausgelost. Diese Spiele sind Bundesspiele und Entschei- dungsspiele im Sinne von § 11 Nr. 4. der DFB-Spielordnung. All- gemeine Einsatzbeschränkungen für Entscheidungsspiele (insbe- sondere § 11 Nr. 4. der DFB-Spielordnung) sind zu beachten. Die Medienrechte (§ 52 Nr. 2.3 DFB-Spielordnung) an den Auf- stiegsspielen stehen den jeweils zuständigen Regionalligaträgern zu, sofern und solange der DFB diese Rechte nicht zentral verge- ben hat. 3. Die für die 3. Liga oder für die Aufstiegsspiele zur 3. Liga sportlich qualifizierten Vereine müssen zwingend die für die 3. Liga festge- legten wirtschaftlichen und technisch-organisatorischen Zulas- sungsvoraussetzungen erfüllen. 3.1 Liegt eine verbandsinterne endgültige Entscheidung vor, aus der sich die Nichterfüllung einer Zulassungsvorausset- zung ergibt, bewirbt sich ein sportlich qualifizierter Verein nicht für die 3. Liga der folgenden Spielzeit, gibt ein zuge- lassener Verein die Zulassung vor dem ersten Spieltag zu- rück oder nimmt er bereits mit einer Mannschaft am Spiel- betrieb der 3. Liga des kommenden Spieljahres teil, rückt die nächstplatzierteMannschaft der betreffenden regiona- len Liga nach. Tritt einer der vorgenannten Fälle nach Abschluss der Auf- stiegsspiele bei dessen Sieger ein, berührt dies nicht seine Berechtigung zur Teilnahme an den Aufstiegsspielen. In diesem Fall gilt der in den Aufstiegsspielen unterlegene

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