DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

131 Verein als Sieger und somit als sportlich für die 3. Liga qua- lifiziert. 3.2 Steht vor dem ersten Spieltag der kommenden Spielzeit der 3. Liga fest, dass aus einer der regionalen Ligen, deren Meister ein unmittelbares Aufstiegsrecht zusteht, keinem Verein eine Zulassung erteilt wird, so vermindert sich die Anzahl der aus sportlichen Gründen abgestiegenen Ver- eine der vorangegangenen Spielzeit der 3. Liga entspre- chend. Gleiches gilt, wenn die Nichtzulassung sowohl des Gewinners als auch des Verlierers der Aufstiegsspiele nach Ziffer 3.1 vor dem ersten Spieltag feststeht. 4. Kommt es in den Rückspielen der jeweiligen Aufstiegsspiele zu einer Verlängerung, erhöht sich die Anzahl der maximal zulässi- gen Auswechslungen pro Mannschaft von drei auf vier. 5. Die Regelungen der Nrn. 1. bis 4. gelten für Tochtergesellschaften entsprechend. Muttervereine und Tochtergesellschaften werden im Sinne dieser Bestimmungen als Einheit behandelt. BEGRÜNDUNG: Auch nach dem Bundestag 2016 haben die öffentlichen, aber auch inter- nen Diskussionen über die Strukturen der Regionalligen und deren Auf- stiegsregelungen weiter angedauert. Letztlich führten diese Diskussionen zur Verabschiedung einer Übergangsregelung für die Spielzeiten 2018/2019 und 2019/2020 und der Einrichtung einer Ad-hoc AG zur Neu- regelung des Aufstiegs in die 3. Liga am außerordentlichen DFB-Bundestag 2017. Die Ad-hoc AG wurde mit Vereinsvertretern der Regionalligen und der 3. Liga sowie Vertretern der Regionalverbände besetzt. Zunächst wurde das gemeinsame Verständnis zum Vorgehen der AG defi- niert und die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Beschlusses sowie die interne und externe Kommunikation festgelegt. Anschließend wurde aus einer Vielzahl von Modellen eine Verdichtung auf fünf Modelle vorge- nommen, welche mit detaillierten Informationen aufbereitet wurden. Hinzu kamen im Anschluss noch zwei modifizierte Modelle auf Anregung des Nordostdeutschen Fußballverbandes sowie ein Modell zur freien Ein- teilung der Regionalligen nach Entfernungen sowie einer gemeinsam ein- gebrachter Vorschlag der Regionalverbände Nord und Nordost. Der Ab- schlussbericht der Ad-hoc AG wurde dem DFB-Präsidium zur finalen Beratung vorgelegt. Grundlage des Vorschlags ist die Konzeption der Ad-hoc-Kommission, den Flächenbereich des DFB in zwei Gebiete mit jeweils zwei Aufsteigern auf- zuteilen. Das erste Gebiet umfasst die Ballungsräume der Regionalligen West und Südwest, welches bislang drei Teilnehmer an den Aufstiegsspie- len stellte. Das zweite Gebiet bilden die von Flächenländern geprägten Re- gionalligen Nord, Nordost und Bayern, welches auch drei Teilnehmer bei

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