DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

124 5. Ein Spieler einer Amateur- oder Lizenzspieler-Mannschaft, der in der Endrunde des DFB-Vereinspokals fünfmal durch Vorweisen der Gelben Karte verwarnt wurde, ist für das nächste Spiel dieser Endrunde ge- sperrt, an dem seine Mannschaft teilnimmt. Ein Trainer oder Funktionsträger, der in der Endrunde des DFB- Vereinspokals viermal durch Vorweisen der Gelben Karte verwarnt wurde, ist für das nächste Spiel dieser Endrunde gesperrt (Aufent- haltsverbot), an dem seine Mannschaft teilnimmt; § 33 Nr. 3. c), Nr. 4. DFB-Ausbildungsordnung gilt entsprechend. Die Übernahme einer Verwarnung oder bereits verwirkten Sperre in die Pokalendrunde des nächsten Spieljahrs entfällt. Nr. 4. dieser Vorschrift findet Anwendung. Der Die vorstehende Absatz Regelung gilt entsprechend für Spielerin- nen , nicht jedoch für Trainer oder Funktionsträger im DFB- Vereinspokal der Frauen. [Nrn. 6. und 7. unverändert] BEGRÜNDUNG: Seit der Spielzeit 2019/2020 können auch gegen Trainer und Funktions- träger (Teamoffizielle) von Mannschaften Gelbe, Gelb-Rote und Rote Karten verhängt werden. Die Mitgliederversammlung des DFL e.V. hat insofern bezüglich Gelber Karten in den Lizenzligen (Bundesliga, 2. Bundesliga) am 21.08.2019 be- schlossen, dass vier Gelbe Karten während einer Spielzeit zu einem Spiel Innenraumverbot führen sollen. Nachdem sich unter anderem auch die Klubs der 3. Liga für eine solche Regelung ausgesprochen haben, bean- tragt der DFB-Spielausschuss deren Einführung auch für die 3. Liga und den DFB-Vereinspokal der Herren. D ie Regelung kommt erst ab der Veröffentlichung in den Offiziellen Mit- teilungen des DFB zur Anwendung und entwickelt keinerlei Rückwirkung. Dies bedeutet, dass etwaige zuvor während der Spielzeit 2019/2020 ge- genüber Trainern oder Funktionsträgern ausgesprochene Verwarnungen im Hinblick auf eine mögliche Sperre nach § 43 Nrn. 2., 5. nicht mitge- zählt werden.

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