DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT
110 Die Anpassung der Ausschlussfrist von 15:30 Uhr auf 17:00 Uhr trägt ei- nem Vorgang im Rahmen der Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungs- fähigkeit Rechnung. Stellt die DFB-Zentralverwaltung im Zuge der Sach- prüfung fest, dass ein Klub eine negative Liquidität aufweist, erhält der Klub eine Bedingung, die Lücke zu schließen. Die Frist zur Erfüllung der Bedingung wurde bislang stets auf 15:30 Uhr eines von der DFB- Zentralverwaltung zu bestimmenden Tages festgesetzt. Der Nachweis zur Schließung der Liquiditätslücke konnte dabei u. a. durch Stellung einer Li- quiditätsreserve in Höhe der Liquiditätslücke bis spätestens 15:30 Uhr des jeweiligen Tages als Guthaben auf einem Bankkonto des DFB erfolgen. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens zur Saison 2018/2019 stellte sich heraus, dass seitens der zuständigen Bank nicht immer nachvollzogen werden kann, ob ein zeitgenauer Eingang auf einem Konto bis 15:30 Uhr erfolgt ist. Nach Auskunft der zuständigen Bank sind jedoch bis 17:00 Uhr alle Buchungen eines Tages abgeschlossen. Daher wird bei der Stellung von Bedingungen zum Nachweis der Schließung einer Liquiditätslücke die Ausschlussfrist künftig auf 17:00 Uhr geändert. Die DFB-Zentralverwaltung empfiehlt daher, dass sämtliche weitere Aus- schlussfristen im Rahmen des Zulassungsverfahrens auf 17:00 Uhr ange- setzt werden, damit eine Einheitlichkeit der Ausschlussfristen gegeben ist.
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