DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT
108 § 25 Kosten für Schiedsrichter und Schiedsrichter-Beobachter 1. Die Kosten der Schiedsrichter und Schiedsrichter-Beobachter werden gepoolt und den Teilnehmern zu gleichen Teilen in Rechnung ge- stellt. 2. Gemäß § 15 der DFB-Schiedsrichterordnung wird der Auslagenersatz für Schiedsrichter durch das DFB-Präsidium auf Vorschlag der DFB- Schiedsrichter-Kommission festgelegt. Der Ausschuss 3. Liga DFB- Spielausschuss ist zuvor anzuhören. Begründung: Der Antrag ist ein Folgeantrag zu der Einführung des neuen Ausschusses 3. Liga in § 51 DFB-Satzung.
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