DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

102 DFB-Rechts- und Verfahrensordnung § 11 Feldverweis nach zwei Verwarnungen (Gelb-Rot) – Einspruch [Nr. 1. unverändert] 2. Wird ein Spieler in einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen, 3. Liga, Frauen-Bundesliga, 2. Frauen-Bundesliga, Futsal-Bundesliga, Junio- ren-Bundesligen (A- und B-Junioren) oder B-Juniorinnen-Bundesliga infolge zweier Verwarnungen (Gelb-Rot) im selben Spiel des Feldes verwiesen, ist er bis zum Ablauf der automatischen Sperre auch für das jeweils nächstfolgende Meisterschaftsspiel jeder anderen Mannschaft seines Vereins/Tochtergesellschaft gesperrt, längstens jedoch bis zum Ablauf von zehn Tagen. [Abs. 2 unverändert] [Nr. 3. unverändert] § 12 Einspruch gegen eine Verwarnung Gegen eine nach Regel 12 in Meisterschaftsspielen der Lizenzligen, 3. Liga, Frauen-Bundesliga, 2. Frauen-Bundesliga, Futsal-Bundesliga, Junioren- Bundesligen (A- und B-Junioren), B-Juniorinnen-Bundesliga sowie in Ver- einspokalspielen des Deutschen Fußball-Bundes auf DFB-Ebene gegen eine(n) Spielerin/Spieler verhängte und/oder auf dem Spielbericht re- gistrierte Verwarnung ist ein Einspruch beimDFB-Sportgericht nur dann zu- lässig, wenn sich der Schiedsrichter in der Person der Spielerin/des Spielers geirrt hat. Der Einspruch muss schriftlich eingelegt werden und spätestens an dem auf den Spieltag folgenden Tag bei der für das DFB-Sportgericht zuständigen Geschäftsstelle eingegangen sein. Einspruchsberechtigt ist nur der am Spiel beteiligte Verein bzw. die Tochtergesellschaft. Das DFB- Sportgericht entscheidet endgültig. [§§ 13 – 16 unverändert]

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