DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT
10 § 36 Schatzmeister 1. Der Schatzmeister ist der verantwortliche Leiter für das Finanzwesen. Er verwaltet das Vermögen des DFB. 2. Der Schatzmeister ist in der Ausübung seines Amtes an die Bestimmun- gen der Finanzordnung, an die Beschlüsse des Bundestags, des Vorstan- des und des Präsidiums gebunden. § 37 Zentralverwaltung, Geschäftsjahr 1. Die zielorientierte Wahrnehmung der von Satzung und Ordnungen be- stimmten und der vom Präsidium bzw. den zuständigen Mitgliedern des Präsidiums vorgegebenen Aufgaben und die Entscheidung in Verwal- tungsangelegenheiten obliegen in der Regel der vom DFB unterhalte- nen Zentralverwaltung. 2. Der Generalsekretär, im Falle seiner Verhinderung der ständige Vertre- ter, leitet die Zentralverwaltung. 3. Der Generalsekretär ist für die Erfüllung aller Aufgaben der Zentralver- waltung, insbesondere auch für die Anstellung, Führung und Entlassung des Personals im Rahmen des vom Präsidium genehmigten Stellenplans verantwortlich. Für die Personalangelegenheiten der Direktoren, des Bundestrainers und der Bundestrainerin , des für die Nationalmannschaften zuständi- gen Direktors Managers Nationalmannschaft, der sportlichen Leitung des Jugend- und Talentförderbereichs des DFB, der DFB-Sportlehrer und -Trainer ist das Präsidium bzw. nach Maßgabe des § 35 der Präsidial- ausschuss zuständig , soweit die Aufgaben nicht von einer Tochterge- sellschaft wahrzunehmen sind . 4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
RkJQdWJsaXNoZXIy OTA4MjA=