2000 Euro Geldstrafe für Rot-Weiß Erfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Während der Erfurter Drittliga-Spiele bei den Stuttgarter Kickers am 20. Juli 2013, bei RB Leipzig am 24. August 2013 und gegen den MSV Duisburg am 31. August 2013 wurden im Erfurter Zuschauerblock Banner mit verunglimpfendem Inhalt gezeigt. Darüber hinaus flogen in der 53. Minute des Spiels in Leipzig mehrere Gegenstände wie leere Bierbecher in Richtung Spielfeld, geworfen aus dem Erfurter Zuschauerbereich, wo in der Nachspielzeit auch noch ein Böller gezündet wurde.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt. Ein Termin dafür steht momentan noch nicht fest.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Während der Erfurter Drittliga-Spiele bei den Stuttgarter Kickers am 20. Juli 2013, bei RB Leipzig am 24. August 2013 und gegen den MSV Duisburg am 31. August 2013 wurden im Erfurter Zuschauerblock Banner mit verunglimpfendem Inhalt gezeigt. Darüber hinaus flogen in der 53. Minute des Spiels in Leipzig mehrere Gegenstände wie leere Bierbecher in Richtung Spielfeld, geworfen aus dem Erfurter Zuschauerbereich, wo in der Nachspielzeit auch noch ein Böller gezündet wurde.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt. Ein Termin dafür steht momentan noch nicht fest.