Teilausschluss und Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Hertha BSC Berlin am 28. Juni 2012 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbständige Handlungen, mit einem Teilausschluss seiner Zuschauer für das erste Heimspiel der Saison 2012/2013 in der 2. Bundesliga belegt. Darüber hinaus muss Hertha eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro zahlen.

Der Verein darf für das erste Heimspiel gegen den SC Paderborn am 3. August (ab 20.30 Uhr) nur 15.000 Karten an eigene Anhänger und maximal 5000 Tickets an Gästefans verkaufen. Die Karten müssen personalisiert und ausschließlich im Vorverkauf abgegeben werden. Darüber hinaus müssen die Stehplatzbereiche komplett geschlossen bleiben, es kommen nur Sitzplatzkarten in den Verkauf.

Während des Bundesliga-Heimspiels gegen den SC Freiburg am 10. April 2012 zündeten Berliner Zuschauer zwei Knallkörper. Auch während des Relegations-Hinspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 10. Mai wurde im Berliner Zuschauerblock ein Böller angesteckt, der auf der Laufbahn detonierte. Zudem wurden im Düsseldorfer Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer und ein Rauchkörper abgebrannt.

Im Verlauf des Relegations-Rückspiels am 15. Mai bei Fortuna Düsseldorf warfen Berliner Zuschauer in der 60. und in der 87. Minute eine Vielzahl von Feuerwerks- und Knallkörpern auf das Spielfeld. Der Schiedsrichter musste die Begegnung daraufhin zweimal für mehrere Minuten unterbrechen.

Hertha BSC Berlin hat fristgerecht Einspruch gegen die Entscheidung des Einzelrichters eingelegt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Hertha BSC Berlin am 28. Juni 2012 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbständige Handlungen, mit einem Teilausschluss seiner Zuschauer für das erste Heimspiel der Saison 2012/2013 in der 2. Bundesliga belegt. Darüber hinaus muss Hertha eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro zahlen.

Der Verein darf für das erste Heimspiel gegen den SC Paderborn am 3. August (ab 20.30 Uhr) nur 15.000 Karten an eigene Anhänger und maximal 5000 Tickets an Gästefans verkaufen. Die Karten müssen personalisiert und ausschließlich im Vorverkauf abgegeben werden. Darüber hinaus müssen die Stehplatzbereiche komplett geschlossen bleiben, es kommen nur Sitzplatzkarten in den Verkauf.

Während des Bundesliga-Heimspiels gegen den SC Freiburg am 10. April 2012 zündeten Berliner Zuschauer zwei Knallkörper. Auch während des Relegations-Hinspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 10. Mai wurde im Berliner Zuschauerblock ein Böller angesteckt, der auf der Laufbahn detonierte. Zudem wurden im Düsseldorfer Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer und ein Rauchkörper abgebrannt.

Im Verlauf des Relegations-Rückspiels am 15. Mai bei Fortuna Düsseldorf warfen Berliner Zuschauer in der 60. und in der 87. Minute eine Vielzahl von Feuerwerks- und Knallkörpern auf das Spielfeld. Der Schiedsrichter musste die Begegnung daraufhin zweimal für mehrere Minuten unterbrechen.

Hertha BSC Berlin hat fristgerecht Einspruch gegen die Entscheidung des Einzelrichters eingelegt.