Bundesgericht bestätigt Sportgerichts-Urteil

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Berufung von Hertha BSC Berlin gegen das vorangegangene Urteil des Sportgerichts vom 21. Mai zurückgewiesen. Damit bleibt Herthas Einspruch gegen die Spielwertung des Bundesliga-Relegationsrückspiels vom 15. Mai erfolglos, das 2:2-Endresultat zwischen Fortuna Düsseldorf und Berlin hat weiter Bestand.

Nach der gut zehnstündigen mündlichen Verhandlung in Frankfurt sagte Goetz Eilers, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, zur Begründung: „Die Beurteilung des Bundesgerichtes erfolgte nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB über mögliche Einsprüche. Ein Regelverstoß des Schiedsrichters wurde nicht behauptet und lag auch nicht vor. Der im Vordergrund stehende Einspruchsgrund der Schwächung der Berliner Mannschaft durch die Vorfälle gegen Ende des Spiels ließ sich durch die Beweisaufnahme nicht bestätigen. Auch ein sonstiger Einspruchsgrund lag nicht vor.“

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Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Berufung von Hertha BSC Berlin gegen das vorangegangene Urteil des Sportgerichts vom 21. Mai zurückgewiesen. Damit bleibt Herthas Einspruch gegen die Spielwertung des Bundesliga-Relegationsrückspiels vom 15. Mai erfolglos, das 2:2-Endresultat zwischen Fortuna Düsseldorf und Berlin hat weiter Bestand.

Nach der gut zehnstündigen mündlichen Verhandlung in Frankfurt sagte Goetz Eilers, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, zur Begründung: „Die Beurteilung des Bundesgerichtes erfolgte nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB über mögliche Einsprüche. Ein Regelverstoß des Schiedsrichters wurde nicht behauptet und lag auch nicht vor. Der im Vordergrund stehende Einspruchsgrund der Schwächung der Berliner Mannschaft durch die Vorfälle gegen Ende des Spiels ließ sich durch die Beweisaufnahme nicht bestätigen. Auch ein sonstiger Einspruchsgrund lag nicht vor.“