Dynamo Dresden: Bundesgericht ändert Urteil ab

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in der mündlichen Verhandlung in Frankfurt das Strafmaß gegen den Verein Dynamo Dresden geändert. Das Bundesgericht verurteilte den Verein dazu, das Heimspiel in der 2. Bundesliga am 11. März 2012 gegen den FC Ingolstadt unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen.

Dynamo Dresden wurde zusätzlich mit einem Ausschluss seiner Anhänger für das Auswärtsspiel in der 2. Bundesliga am 16. März bei Eintracht Frankfurt belegt. Dynamo Dresden hat Eintracht Frankfurt den Einnahmeausfall in Höhe des kompletten Gästekontingents an Eintrittskarten zu ersetzen. Außerdem wird Dynamo Dresden mit einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro zu Gunsten einer gemeinnützigen Organisation des DFB/der DFL belegt.

"Dieses Urteil ist eine letzte Warnung"

Das Bundesgericht wich damit vom vorangegangenen Urteil des DFB-Sportgerichts ab. Nach den Vorkommnissen beim DFB-Pokalspiel zwischen Borussia Dortmund und Dynamo Dresden am 25. Oktober 2011 hatte das DFB-Sportgericht gegen Dynamo Dresden einen Ausschluss vom DFB-Pokal für die Saison 2012/2013 verhängt.

Goetz Eilers, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, sagte in der Urteilsbegründung: "Wir halten eine Strafe unterhalb des Ausschlusses vom DFB-Pokal für gerade noch angemessen, aber auch erforderlich. Dabei war auch zu berücksichtigen, dass der Verein nach dem Urteil der Vorinstanz zahlreiche Maßnahmen eingeführt hat, die als erfolgversprechend angesehen werden können. Dieses Urteil ist eine letzte Warnung."

8000 Euro Geldbuße für BVB - Verfahren eingestellt

Das Verfahren gegen Borussia Dortmund wegen unsportlichen Verhaltens wurde mit Zustimmung des DFB-Kontrollausschusses gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 8000 Euro zu Gunsten einer gemeinnützigen Organisation des DFB oder der DFL eingestellt.

Dazu äußerte Eilers: "Durch den Versuch des Sturms auf den Eingangsbereich zum Stadion durch 150 bis 200 gewaltbereite Dresdner Anhänger befand sich der Dortmunder Ordnungsdienst in einer Drucksituation, die das Verschulden von Borussia Dortmund als geringfügig erscheinen lässt."

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Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in der mündlichen Verhandlung in Frankfurt das Strafmaß gegen den Verein Dynamo Dresden geändert. Das Bundesgericht verurteilte den Verein dazu, das Heimspiel in der 2. Bundesliga am 11. März 2012 gegen den FC Ingolstadt unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen.

Dynamo Dresden wurde zusätzlich mit einem Ausschluss seiner Anhänger für das Auswärtsspiel in der 2. Bundesliga am 16. März bei Eintracht Frankfurt belegt. Dynamo Dresden hat Eintracht Frankfurt den Einnahmeausfall in Höhe des kompletten Gästekontingents an Eintrittskarten zu ersetzen. Außerdem wird Dynamo Dresden mit einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro zu Gunsten einer gemeinnützigen Organisation des DFB/der DFL belegt.

"Dieses Urteil ist eine letzte Warnung"

Das Bundesgericht wich damit vom vorangegangenen Urteil des DFB-Sportgerichts ab. Nach den Vorkommnissen beim DFB-Pokalspiel zwischen Borussia Dortmund und Dynamo Dresden am 25. Oktober 2011 hatte das DFB-Sportgericht gegen Dynamo Dresden einen Ausschluss vom DFB-Pokal für die Saison 2012/2013 verhängt.

Goetz Eilers, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, sagte in der Urteilsbegründung: "Wir halten eine Strafe unterhalb des Ausschlusses vom DFB-Pokal für gerade noch angemessen, aber auch erforderlich. Dabei war auch zu berücksichtigen, dass der Verein nach dem Urteil der Vorinstanz zahlreiche Maßnahmen eingeführt hat, die als erfolgversprechend angesehen werden können. Dieses Urteil ist eine letzte Warnung."

8000 Euro Geldbuße für BVB - Verfahren eingestellt

Das Verfahren gegen Borussia Dortmund wegen unsportlichen Verhaltens wurde mit Zustimmung des DFB-Kontrollausschusses gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 8000 Euro zu Gunsten einer gemeinnützigen Organisation des DFB oder der DFL eingestellt.

Dazu äußerte Eilers: "Durch den Versuch des Sturms auf den Eingangsbereich zum Stadion durch 150 bis 200 gewaltbereite Dresdner Anhänger befand sich der Dortmunder Ordnungsdienst in einer Drucksituation, die das Verschulden von Borussia Dortmund als geringfügig erscheinen lässt."