1750 Euro Geldstrafe für Preußen Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafen in Höhe von 1750 Euro belegt.

In der 52. Minute des Drittligaspiels gegen Dynamo Dresden am 30. März 2024 zündeten Münsteraner Zuschauer mindestens vier pyrotechnische Gegenstände. Darüber hinaus brannten Münsteraner Anhänger unmittelbar nach dem Shclusspfiff einen weiteren pyrotechnischen Gegenstand ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafen in Höhe von 1750 Euro belegt.

In der 52. Minute des Drittligaspiels gegen Dynamo Dresden am 30. März 2024 zündeten Münsteraner Zuschauer mindestens vier pyrotechnische Gegenstände. Darüber hinaus brannten Münsteraner Anhänger unmittelbar nach dem Shclusspfiff einen weiteren pyrotechnischen Gegenstand ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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