30.000 Euro Strafe für Borussia Dortmund

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

In der 51., 54. und 57. Minute des Bundesligaspiels beim VfL Wolfsburg am 17. Februar 2024 warfen Dortmunder Anhänger im Rahmen von Protestaktionen gegen einen möglichen DFL-Investor diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Die Begegnung musste aufgrund dessen für insgesamt fünf Minuten unterbrochen werden.

Darüber hinaus warfen Dortmunder Zuschauer in der Nachspielzeit fünf leere Becher bei der Ausführung eines Wolfsburger Eckstoßes in Richtung des ausführenden Spielers. Des Weiteren wurde ein Feuerzeug geworfen, das den Spieler am Kopf traf, ihn aber glücklicherweise nicht verletzte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

In der 51., 54. und 57. Minute des Bundesligaspiels beim VfL Wolfsburg am 17. Februar 2024 warfen Dortmunder Anhänger im Rahmen von Protestaktionen gegen einen möglichen DFL-Investor diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Die Begegnung musste aufgrund dessen für insgesamt fünf Minuten unterbrochen werden.

Darüber hinaus warfen Dortmunder Zuschauer in der Nachspielzeit fünf leere Becher bei der Ausführung eines Wolfsburger Eckstoßes in Richtung des ausführenden Spielers. Des Weiteren wurde ein Feuerzeug geworfen, das den Spieler am Kopf traf, ihn aber glücklicherweise nicht verletzte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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