7500 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 7500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Duisburger Zuschauer in der 13. Minute des Drittligaspiels beim TSV 1860 München am 20. Januar 2024 Tennisbälle und Schokotaler auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für eine Minute unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 2500 Euro.

Zudem warfen Duisburger Zuschauer in der 12. Minute des Drittligaspiels beim SSV Ulm 1846 Fußball am 27. Januar 2024 Schokotaler auf den Rasen. Die Partie musste deshalb für eineinhalb Minuten unterbrochen werden. Auch dafür gab es eine Strafe von 2500 Euro.

Des Weiteren warfen Duisburger Zuschauer in der 13. Minute des Drittligaspiels gegen den FC Viktoria Köln am 17. Februar 2024 ebenfalls aus demselben Grund Tennisbälle auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für fünf Minuten unterbrochen werden. Auch hierfür gab es eine Strafe von 2500 Euro.

Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 7500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Duisburger Zuschauer in der 13. Minute des Drittligaspiels beim TSV 1860 München am 20. Januar 2024 Tennisbälle und Schokotaler auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für eine Minute unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 2500 Euro.

Zudem warfen Duisburger Zuschauer in der 12. Minute des Drittligaspiels beim SSV Ulm 1846 Fußball am 27. Januar 2024 Schokotaler auf den Rasen. Die Partie musste deshalb für eineinhalb Minuten unterbrochen werden. Auch dafür gab es eine Strafe von 2500 Euro.

Des Weiteren warfen Duisburger Zuschauer in der 13. Minute des Drittligaspiels gegen den FC Viktoria Köln am 17. Februar 2024 ebenfalls aus demselben Grund Tennisbälle auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für fünf Minuten unterbrochen werden. Auch hierfür gab es eine Strafe von 2500 Euro.

Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.