5000 Euro Geldstrafe für den SSV Ulm

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SSV Ulm 1846 Fußball im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportliches Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Während der Halbzeitpause des Drittligaspiels gegen den SC Freiburg II am 25. November 2023 riefen mehrere Männer aus dem Ulmer Zuschauerbereich einer Frau im Innenraum zweimal einen anstößigen Spruch zu.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SSV Ulm 1846 Fußball im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportliches Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Während der Halbzeitpause des Drittligaspiels gegen den SC Freiburg II am 25. November 2023 riefen mehrere Männer aus dem Ulmer Zuschauerbereich einer Frau im Innenraum zweimal einen anstößigen Spruch zu.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.