5450 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5450 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1810 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

In der 66. Minute des Drittligaspiel beim VfB Oldenburg am 5. März 2023 schossen Duisburger Anhänger eine Rakete über den Pufferblock hinweg in Richtung des Oldenburger Zuschauerbereichs und zündeten zwei Knallkörper. Danach gelang es ihnen, das Tor zum Pufferblock zu öffnen. Anschließend liefen etwa 80 Duisburger Zuschauer durch den Pufferblock in Richtung des Oldenburger Zuschauerbereichs, woraufhin die Polizei eingriff und sie zurückdrängte. Das Spiel musste aufgrund der Vorfälle und der Verletzung eines Spielers für mehr als zwei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5450 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1810 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

In der 66. Minute des Drittligaspiel beim VfB Oldenburg am 5. März 2023 schossen Duisburger Anhänger eine Rakete über den Pufferblock hinweg in Richtung des Oldenburger Zuschauerbereichs und zündeten zwei Knallkörper. Danach gelang es ihnen, das Tor zum Pufferblock zu öffnen. Anschließend liefen etwa 80 Duisburger Zuschauer durch den Pufferblock in Richtung des Oldenburger Zuschauerbereichs, woraufhin die Polizei eingriff und sie zurückdrängte. Das Spiel musste aufgrund der Vorfälle und der Verletzung eines Spielers für mehr als zwei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.